Rechtliches / AGB

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Rodion Galiullin Arts, Seestrasse 41, 8800 Thalwil
(nachfolgend "Auftragnehmer")

§ 1

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungsverträge zwischen Rodion Galiullin Arts und dem jeweiligen Auftraggeber, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

§ 2

Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) und Eingang der Anzahlung zustande.

§ 3

Zahlung

50% des vereinbarten Honorars sind vor Projektbeginn fällig. Die verbleibenden 50% sind vor der finalen Übergabe aller Projektdateien zu begleichen. Die Übergabe erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen behält sich der Auftragnehmer vor, die Arbeit bis zur Begleichung des ausstehenden Betrags zu unterbrechen.

§ 4

Korrekturrunden

Im Projektumfang enthaltene Korrekturrunden sind im jeweiligen Angebot festgehalten. Zusätzliche Korrekturrunden werden nach Aufwand zum gültigen Stundensatz in Rechnung gestellt.

§ 5

Projektabbruch

Bricht der Auftraggeber ein Projekt ab, ist die geleistete Anzahlung nicht rückerstattbar. Bereits erbrachte Leistungen über die Anzahlung hinaus werden anteilig in Rechnung gestellt.

§ 6

Urheberrecht und Eigentumsübertragung

Alle im Rahmen des Projekts erstellten Arbeiten verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Auftragnehmers. Mit vollständigem Zahlungseingang gehen die Nutzungsrechte an den vereinbarten Ergebnissen auf den Auftraggeber über. Der Auftragnehmer behält das Recht, die Arbeiten in seinem Portfolio, auf seiner Website und in sozialen Medien zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 7

Haftung

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Informationen seitens des Auftraggebers entstehen. Die Haftung ist auf die Höhe des vereinbarten Projekthonorars beschränkt.

§ 8

Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus.

§ 9

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Thalwil, Kanton Zürich.

Stand: Mai 2026